AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER Urfold UG (haftungsbeschränkt), gültig ab 05.12.2022.

1. GELTUNGSBEREICH, ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS  

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen („Projekte“) der Urfold UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: „Flemke & Pätkau“), soweit keine abweichenden AGB von Flemke & Pätkau gelten oder zwischen den Parteien im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

1.2 Entstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Vertragspartners („Kunde“) gelten nicht, es sei denn, Flemke & Pätkau stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn Flemke & Pätkau den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Abweichende Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.

1.4 Flemke & Pätkau muss für die Erbringung von Projekten mit anderen Agenturen und Dienstleistern zusammenarbeiten. Für diese Zusammenarbeit finden die vertraglichen Pflichten von Flemke & Pätkau dieser AGB keine Anwendung.

1.5 Der Vertragsabschluss erfolgt mit Flemke & Pätkau durch die schriftliche Annahmeerklärung des von Flemke & Pätkau erstellen Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme des Vertrages kann schriftlich (Brief, E-Mail) erfolgen. Wenn keine Annahmefrist bestimmt ist, ist Flemke & Pätkau für zehn (10) Kalendertage ab Zugang des Angebots bei dem Kunden an das Angebot gebunden.  

2. VEREINBARTER LEISTUNGSUMFANG UND VEREINBARUNG VON LEISTUNGSÄNDERUNGEN  

2.1 Der Umfang der von Flemke & Pätkau zu erbringenden Leistungen u. Projekte wird durch schriftliche oder per E-Mail geschlossene Verträge festgelegt. Kosten von Fremdleistungen Dritter werden unter Bezugnahme auf die Originalbelege an den Kunden weitergegeben. Ebenfalls kann der Leistungsumfang durch den Produktkatalog festgelegt sein. Diese Leistungen sind einsehbar unter: https://flemke-paetkau.de/legal/produkte

2.2 Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

2.3 Flemke & Pätkau behält sich vor aufgrund von technischen Gegebenheiten oder rechtlichen Bedingungen bedingte Abweichungen von dem Angebot vor.

2.4 Flemke & Pätkau ist nicht verpflichtet, den Auftrag bzw. die Leistungsbeschreibung des Angebotes auf Vollständigkeit oder (inhaltliche) Richtigkeit zu prüfen. Dies bedarf einen gesonderten Auftrag. Die Prüfung wird durch einen Rechtsanwalt vorgenommen, wodurch Kosten entstehen. Diese stellt Flemke & Pätkau dem Kunden vollständig in Rechnung.

2.5 Fremdkosten sind nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung enthalten. Flemke & Pätkau tritt sämtliche insoweit bestehende Ansprüche von Subunternehmern gegen den entsprechenden Fremddienstleister an den Kunden im Voraus ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.

2.6 Flemke & Pätkau schuldet bei Werbekampagnen lediglich die Erstellung der Werbekampagne und nicht einen bestimmten werblichen Erfolg.

2.7 Beauftragt der Kunde Flemke & Pätkau mit der Erstellung einer Werbekampagne, legt Flemke & Pätkau dabei allgemeinzugängliche Marktforschungsdaten sowie eigene Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Werbebranche zugrunde.  

3. VORAUSZAHLUNGEN  

3.1 Fallen Fremdkosten eines Kundenprojektes (Hosting, Kampagnenbudget) von über 100 EUR an, ist der Kunde zu einer Vorauszahlung dieser verpflichtet.

3.2 Werbekampagnen bedürfen einer monatlichen Vorauszahlung zum 14. Kalendertages einen jeden Monats.

3.3 Sollte eine Vorauszahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nicht vom Kunden geleistet worden sein, behält sich Flemke & Pätkau ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Aufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten und bereits fertiggestellte Projekte vom Kunden in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Anfallende Kosten trägt der Kunde.  

4. ENTWICKLUNGSLEISTUNG UND SOFTWARE  

4.1 Webseiten werden als Webversion zur Verfügung gestellt – sofern nicht anders vereinbart – und für die zum Zeitpunkt der Erstellung üblichen Browser optimiert (derzeit: Google Chrome, Microsoft Edge Chromium). Eine Kompatibilität mit anderen Browsern muss explizit vereinbart werden.

4.2 Die Appentwicklung erfolgt mit zum Zeitpunkt der Erstellung branchenüblichen Technologien plattformübergreifend.

4.3 Bei jeder Form der Entwicklungsleistung im Rahmen von Projekten ist Flemke & Pätkau nicht verpflichtet, den Quellcode herauszugeben, es sei denn und nur soweit dies aufgrund von Open-Source-Lizenzen erforderlich ist.

4.4 Eine Installation oder Einrichtung von Software, Apps oder Webseiten in Verbindung mit einem Projekt ist nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.  

5. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN  

5.1 Der Kunde stellt Flemke & Pätkau alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Unterlagen werden sorgsam behandelt und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Eine Verwendung findet nur im Rahmen des Kundenprojektes statt. Eine Rückgabe der Unterlagen ist vor Abschluss des Projektes schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Unterlagen nach Zahlung der Vergütung archiviert oder vernichtet.

5.2 Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege einer Webseite oder App (inkl. jeglicher Zusatzleistungen) verpflichtet.

5.3 Der Kunde ist für die Einrichtung und Wartung seiner IT-Infrastruktur für das Hosting einer Webseite oder Backends / API-Servers selbstverantwortlich. Flemke & Pätkau übernimmt keine Haftung und Verantwortung über fremde Systeme des Kunden. Ebenfalls beschafft Flemke & Pätkau keine Internet-Domain, sofern nicht explizit vereinbart.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, selbst Sicherheitskopien zu erstellen.  

6. EINHALTUNG VON TERMINEN  

6.1 Termine zwischen Flemke & Pätkau und dem Kunden sind nur dann verbindlich, wenn Flemke & Pätkau diese mit dem Kunden schriftlich als verbindlich vereinbart hat.

6.2 Fehlt eine Angabe der Liefer- und/oder Leistungsfrist, bestimmt Flemke & Pätkau diese nach billigem Ermessen.

6.3 Werden beauftragte Anzeigen nicht durch ein soziales Netzwerk oder einen Dienst geschaltet, obwohl Flemke & Pätkau alles Erforderliche getan hat, haftet Flemke & Pätkau nicht für resultierende Schäden.  

7. ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN  

7.1 Es gilt der im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Preis.

7.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug sowie zuzüglich Umsatzsteuer zu erbringen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Flemke & Pätkau eine Mahngebühr in Höhe von 10 EUR pro Mahnstufe neben den gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung bleibt davon unberührt.

7.3 Flemke & Pätkau ist berechtigt, Teilabrechnungen und Fremdkosten zu erstellen: (1) Ein Drittel nach Auftragserteilung (2) Ein Drittel nach Konzept-Präsentation oder hälftiger Beendigung (3) Ein Drittel nach Abschluss des Projektes

7.4 Verzögert sich die Durchführung von Leistungen oder Projekten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Flemke & Pätkau dem Kunden alle Kosten in Rechnung stellen, die Flemke & Pätkau aufgrund des vereinbarten Leistungsumfanges vergeblich veranlasst hat.

7.5 Sollte eine Zahlung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kunden geleistet worden sein, behält sich Flemke & Pätkau ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Aufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten und bereits fertiggestellte Projekte vom Kunden in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Anfallende Kosten trägt der Kunde.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Flemke & Pätkau behält sich bei eigentumsfähigen Leistungen vor, Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung zu sein.  

9. MÄNGELHAFTUNG

9.1 FLEMKE DESIGN gibt keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB oder § 639 BGB.

9.2 Sollten dem Kunden Mängelhaftungsansprüche gegen Flemke & Pätkau zustehen, beläuft sich die Verjährungsfrist auf ein Jahr. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben dagegen unberührt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in einem Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.3 Eine Sachmängelgewährleistung gilt nicht, wenn der Kunde Software bzw. Hardware in einer Umgebung einsetzt, die den Anforderungen nicht entspricht oder der Kunde Veränderungen und Modifikationen am gelieferten Projekt ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Flemke & Pätkau vorgenommen hat.    

10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS  

10.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet Flemke & Pätkau unbeschränkt. Darüber hinaus haftet Flemke & Pätkau uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Flemke & Pätkau nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von FLEMKE DESIGN gilt.

10.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer durch Flemke & Pätkau erstellten Maßnahme wird vom Kunden getragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Leistungen von Flemke & Pätkau gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

10.4 Der Kunde stellt Flemke & Pätkau von Ansprüchen Dritter frei, die aus 10.3 resultieren.

10.5 Der Kunde ist verpflichtet, Flemke & Pätkau von jeglicher Haftung wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten einer vertragsgegenständlichen Leistung resultieren, in vollem Umfang frei und erklärt sich bereit, dem Anbieter die entstandenen Kosten zu ersetzen.

10.6 Flemke & Pätkau prüft die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen nicht auf mögliche Rechtsverstöße.

10.7 Im Übrigen ist die Haftung von Flemke & Pätkau ausgeschlossen.  

11. GEISTIGES EIGENTUM  

11.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, räumt Flemke & Pätkau dem Kunden jeweils nur das einfach, nicht exklusive, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich (territorial) unbeschränkte, inhaltlich aber auf den Zweck des jeweiligen Vertrages und den konkret vereinbarten Leistungsgegenstand beschränkte Nutzungsrecht für die Nutzung ein.

11.2 Bei Webseiten räumt Flemke & Pätkau abweichend von 11.1 ein Nutzungsrecht nur für die vereinbarten Länder ein.

11.3 Das Nutzungsrecht des Kunden wird von Flemke & Pätkau erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. An Entwürfen wird dem Kunden kein Nutzungsrecht eingeräumt.

11.4 Flemke & Pätkau verpflichtet sich, soweit Leistungen das geistige Eigentum Dritter beinhalten, dem Kunden die erforderliche Zustimmung für eine Nutzung nach 11.1 zu beschaffen. Möglicherweise sind Rechte am geistigen Eigentum Dritter zeitlich begrenzt. Eine unbeschränkte zeitliche Nutzungsdauer muss ausdrücklich vereinbart werden. Flemke & Pätkau wird daher den Kunden über die Beschränkung von Nutzungsrechten unterrichten.

11.5 Der Kunde ist verpflichtet, sich an Open-Source-Lizenzen zu halten.

11.6 Der Kunde stellt Flemke & Pätkau von sämtlichen Schäden frei, die Flemke & Pätkau durch unbefugte Nutzung des Kunden entstehen.    

12. DATENSCHUTZ  

12.1 Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird Flemke & Pätkau mit dem Kunden eine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung abschließen.

12.2 Flemke & Pätkau ist berechtigt, gewonnene Daten aus Analysen auch für eigene Zwecke zu nutzen.  

13. GEHEIMHALTUNG  

13.1 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, welche nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Diese Informationen enthalten Daten über Kunden, Aufträge und deren Ausführung, Vertragsverhältnisse etc.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vertrauliche Informationen nur für das Vertragsverhältnis mit Flemke & Pätkau zu nutzen und nach Beendigung des Vertrages unverzüglich, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, zu löschen. Eine Weitergabe oder Verwendung ist strengstens untersagt und mindestens drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnis an seine Verpflichten nach 13. Geheimhaltung gebunden.

13.3 Vertrauliche Informationen dürfen nicht vom Kunden für interne Zwecke verwendet und Dritter offengelegt werden. Der Kunde hat seine Mitarbeiter auf Vertraulichkeit zu überprüfen und Maßnahmen zu greifen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf die vertraulichen Informationen zu verhindern.  

14. SCHRIFTFORM  

Willenserklärungen bedürfen der schriftlichen Form.  

15. SALVATORISCHE KLAUSEL  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.  

16. ANWENDBARES RECHT

Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.